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Steuerliche Vertretung für 

Nichtansässige

Nach spanischem Steuerrecht  müssen Sie jedes Jahr die JÄHRLICHE STEUER FÜR NICHTANSÄSSIGE (Immobiliensteuer) entrichten, weil Sie eine Immobilie in Spanien besitzen.

Steuerliche Vertretung

Wenn Sie beispielsweise im Jahr 2004 eine Immobilie gekauft haben, müssen Sie die Jahressteuer im Jahr 2005, dem ersten Jahr der Jährlichkeit, zahlen.

Aus diesem Grund müssen Sie nach spanischem Recht einen Steuerbeauftragten benennen, der Ihre steuerlichen Pflichten übernimmt.

Der Steuervertreter ist die Person, die für die Zahlung aller Ihrer Steuern in Spanien verantwortlich ist:

Diese Dienstleistungen umfassen.

Zu seinen Aufgaben gehören:

  1.  Untersuchung der Situation des Mandanten.
  2. Berechnen, Ausfüllen und Abführen der jährlichen Vermögenssteuer im Namen des Kunden.

Wenn Sie in Spanien wohnhaft sind, können wir auch die jährliche Steuerzahlung für Sie übernehmen, zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.

In Spanien gibt es, wie in jedem anderen europäischen Land, eine Reihe von Steuern. Es gibt Steuern beim Kauf, jährliche Steuern auf Immobilien, Einkommenssteuern, Vermögenssteuern, Kfz-Steuern und andere. Wir werden hier nur kurz die Steuern erwähnen, die Sie als Eigentümer oder Bewohner zahlen müssen.

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C/ Patricio Pérez 21 - 1ºA
03181 Torrevieja (Alicante), Spanien

Unsere Dienstleistungen werden von englischsprachigen Anwälten erbracht und wir bieten einen umfassenden "One-Stop-Service" für nicht ansässige Kunden, sowohl für neue als auch für wiederverkaufte Immobilien an der Costa Blanca, Costa Cálida und La Manga/Mar Menor.

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